§ 92 HwO

Die Organe der Handwerkskammer sind

1.

die Mitgliederversammlung (Vollversammlung),

2.

der Vorstand,

3.

die Ausschüsse.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.