§ 92 HwO
Die Organe der Handwerkskammer sind
1.
die Mitgliederversammlung (Vollversammlung),
2.
der Vorstand,
3.
die Ausschüsse.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.