Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › 2. HStruktG › § 1
2. HStruktG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Art 1 · Bundesbesoldungsgesetz
  2. Art 2 · Beamtenversorgungsgesetz
  3. § 1
  4. § 2 Übergangsvorschrift
  5. § 3 Rückforderungsvorbehalt
  6. § 1
  7. § 2
  8. § 3 Übergangsvorschriften
  9. § 4 Rückforderungsvorbehalt
  10. § 5
  11. Art 4 · Gesetz zu Art 131 des Grundgesetzes
  12. § 1
  13. § 2
  14. Art 5 · Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
  15. § 1
  16. § 2
  17. Art 6 · Schwerbehindertengesetz
  18. Art 7 · Gesetz zur Personaleinsparung in der mittelbaren Bundesverwaltung
  19. Art 8 · Bundesausbildungsförderungsrecht
  20. Art 9 · Reichsversicherungsordnung
  21. Art 10 · Gesetz über Krankenversicherung der Studenten
  22. Art 11 · Reichsknappschaftsgesetz
  23. Art 12 · Angestelltenversicherungsgesetz
  24. Art 13 · Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte
  25. Art 14 · Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
  26. Art 15 · Mutterschutzgesetz
  27. Art 16 · Bundesversorgungsgesetz
  28. Art 17 · Rehabilitationsangleichungsgesetz
  29. Art 18 · Unterhaltssicherungsgesetz
  30. Art 19 · Entwicklungshelfer-Gesetz
  31. Art 20 · Wohngeldgesetz
Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur

§ 1 2. HStruktG

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 3
Rückforderungsvorbehalt
Inhaltsverzeichnis
2. HStruktG
Nächste Vorschrift →
§ 2

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.