§ 1 HSchmidtStiftG — Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung“ wird mit Sitz in Hamburg eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.