§ 6 HopfG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die §§ 2 und 3 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt im übrigen am 1. April 1997 in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.