§ 12 HiKassGAufhG

Der § 11 tritt sofort in Kraft. Der Tag, mit dem die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes in Kraft treten, wird durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.