§ 2 HHGSchäV — Gesundheitliche Schädigungen

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:

1.

depressive Störungen,

2.

angst- oder furchtbezogene Störungen,

3.

somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie

4.

posttraumatische Belastungsstörungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.