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Startseite › Gesetze › HRV › § 2
HRV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Eingangsformel
  2. I. · Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
  3. § 1 Zuständigkeit des Amtsgerichts
  4. § 2
  5. § 3
  6. § 4
  7. (XXXX) §§ 5 und 6 (weggefallen)
  8. § 7 Elektronische Führung des Handelsregisters
  9. § 8 Registerakten
  10. § 9 Registerordner
  11. § 10 Einsichtnahme
  12. § 11 Bereitstellung von Unternehmensdaten über das Europäische System der Registervernetzung
  13. II. · Führung des Handelsregisters
  14. § 12 Form der Eintragungen
  15. § 13
  16. § 14
  17. § 15 Übersetzungen
  18. § 16
  19. § 16a Kennzeichnung bestimmter Eintragungen
  20. § 17
  21. § 18
  22. § 19
  23. § 19a
  24. § 20
  25. § 21 Umschreibung eines Registerblatts
  26. § 22 Gegenstandslosigkeit aller Eintragungen
  27. III. · Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
  28. § 23
  29. § 24
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

§ 2 HRV

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 1
Zuständigkeit des Amtsgerichts
Inhaltsverzeichnis
HRV
Nächste Vorschrift →
§ 3

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Statistik

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.