§ 1 15. ProdSV — Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.