Anlage 8 GrwV — (zu § 13 Absatz 2)Liste sonstiger Schadstoffe und Schadstoffgruppen

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1529)

Nicht erschöpfende Aufzählung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen im Sinne des § 13 Absatz 2:

1.

Metalle und Metallverbindungen

1.1

Zink

1.2

Kupfer

1.3

Chrom

1.4

Selen

1.5

Antimon

1.6

Molybdän

1.7

Barium

1.8

Bor

1.9

Vanadium

1.10

Kobalt

2.

Pflanzenschutzmittel sowie Biozide

3.

Schwebstoffe

4.

Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrat und Phosphate)

5.

Stoffe, die die Sauerstoffbilanz nachhaltig beeinflussen und die anhand von Parametern wie biologischer Sauerstoffbedarf, chemischer Sauerstoffbedarf und so weiter gemessen werden können

6.

Fluoride

7.

Ammonium und Nitrit

8.

Mineralöle und Kohlenwasserstoffe

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.