Anlage 5 GroMiKV — MKNE
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4199 - 4200; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.