Art 2 GrenzVerkAUTVtrG 2

Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherheit des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.