§ 2 GrAbfertVbgAUTV
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1996 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 außer Kraft tritt.
(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.