Art 1 GrÄndStVtr SN/TH 2

(1) Die Gemeinde Cunsdorf im Landkreis Greiz (katastermäßig: Gemarkung Cunsdorf: künftig Umgliederungsgebiet) wird aus dem Freistaat Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert.

(2) Der Gebietsstand der Gemeinde Cunsdorf richtet sich nach dem Stand ihrer Gemarkungsgrenzen am 3. Oktober 1990.

(3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage zu diesem Vertrag ersichtlich.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.