Schlußformel GrÄndStVtr NW/RP
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für das Land Rheinland-Pfalz
Der Ministerpräsident
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.