Art 1 GrÄndStVtr HE/ND

(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen – im Folgenden: Länder – durch Austausch der in der Anlage 1 bezeichneten Flächen. Die Änderungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Kartenblatt grafisch dargestellt. Die Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrages.

(2) In das Hoheitsgebiet des Landes Hessen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Escherode. In das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Nieste. Die getauschten Flächen haben jeweils eine Größe von 144 772 m².

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.