Inhaltsübersicht GoSiAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 6Ausbildungsplan

Abschnitt 2Zwischenprüfung

§ 7Zeitpunkt

§ 8Inhalt

§ 9Prüfungsbereich

Abschnitt 3Gesellen- oder AbschlussprüfungUnterabschnitt 1Allgemeines

§ 10Zeitpunkt

§ 11Inhalt

Unterabschnitt 2Fachrichtung Goldschmieden

§ 12Prüfungsbereiche

§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“

§ 14Prüfungsbereich „Technologie“

§ 15Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“

§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3Fachrichtung Silberschmieden

§ 19Prüfungsbereiche

§ 20Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“

§ 21Prüfungsbereich „Technologie“

§ 22Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“

§ 23Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4Weitere Berufsausbildungen

§ 26Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 5Schlussvorschrift

§ 27Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.