§ 6 GoldSilberschmiedMstrV — Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Gold- und Silberschmiede-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe ist eine der nachstehend aufgeführten Aufgaben unter Berücksichtigung von kreativen Gestaltungsaspekten, Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation auszuführen und zu dokumentieren. Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:

1.

ein Schmuckstück, ein Gerät oder ein Teil davon anfertigen oder instand setzen; dabei mehrere Fertigungstechniken anwenden,

2.

eine Platte mit edlen Steinen ausfassen; dabei Fassungsart sowie Form und Farbe der Steine berücksichtigen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.