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Startseite › Gesetze › GOÄ › § 14
GOÄ
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Abweichende Vereinbarung
  4. § 3 Vergütungen
  5. § 4 Gebühren
  6. § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
  7. § 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen
  8. § 5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung
  9. § 6 Gebühren für andere Leistungen
  10. § 6a Gebühren bei stationärer Behandlung
  11. § 7 Entschädigungen
  12. § 8 Wegegeld
  13. § 9 Reiseentschädigung
  14. § 10 Ersatz von Auslagen
  15. § 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
  16. § 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung
  17. § 13
  18. § 14
  19. Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen
Gebührenordnung für Ärzte

§ 14 GOÄ

(Inkrafttreten und Übergangsvorschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 13
Inhaltsverzeichnis
GOÄ
Nächste Vorschrift →
Anlage
Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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