§ 2 GlAusbV 2001 — Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau gewählt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.