§ 2 GlAusbV 2001 — Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Verglasung und Glasbau und

2.

Fenster- und Glasfassadenbau gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.