§ 2 GlashütteV — Herkunftsgebiet
Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen:
1.
die Stadt Glashütte,
2.
die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie
3.
die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte:
a)
Werkteile plattieren,
b)
Werkteile galvanisieren,
c)
Werkteile rhodinieren sowie
d)
Laserarbeiten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.