§ 2 GlashütteV — Herkunftsgebiet

Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen:

1.

die Stadt Glashütte,

2.

die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie

3.

die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte:

a)

Werkteile plattieren,

b)

Werkteile galvanisieren,

c)

Werkteile rhodinieren sowie

d)

Laserarbeiten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.