§ 2 GlasblAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Glasgestaltung,

2.

Christbaumschmuck,

3.

Kunstaugen gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.