Inhaltsübersicht GlasappAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich „Bearbeiten von Glaserzeugnissen“
§ 10Prüfungsbereich „Glaseigenschaften“
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich „Herstellen von Glasapparaten“
§ 15Prüfungsbereich „Bearbeiten von Halbzeugen“
§ 16Prüfungsbereich „Technologie im Glasapparatebau“
§ 17Prüfungsbereich „Herstellungsprozesse“
§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.