Art 26 GKV-SolG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
(1a) Artikel 5 Nr. 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.
(3)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.