Anlage 5 GGKontrollV — (zu § 5 Abs. 1)Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, S. 3110
Bundesland:Jahr:
Auf der Straße durchgeführte Kontrollen
Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1)Insgesamt
InlandAndere EU-MitgliedstaatenDritt-Länder
1.1Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten
1.2Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten
1.3Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten
2.Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2)2.1Gefahrenkategorie
2.2Gefahrenkategorie II
2.3Gefahrenkategorie III
3.Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen3.1Verwarnungsgeld
3.2Anzeigen für Bußgeldverfahren
3.3Sonstige
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1)
Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.
2)
Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.