Anlage 5 GGKontrollV — (zu § 5 Abs. 1)Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, S. 3110

Bundesland:Jahr:

Auf der Straße durchgeführte Kontrollen

 Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1)Insgesamt

 InlandAndere EU-MitgliedstaatenDritt-Länder

1.1Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten    

1.2Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten    

1.3Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten    

2.Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2)2.1Gefahrenkategorie    

2.2Gefahrenkategorie II    

2.3Gefahrenkategorie III    

3.Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen3.1Verwarnungsgeld    

3.2Anzeigen für Bußgeldverfahren    

3.3Sonstige    

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1)

Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.

2)

Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.