§ 23 GtDBwBrandschutzVDV — Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“

Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:

1.

Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht,

2.

Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und

3.

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.