§ 23 GtDBwBrandschutzVDV — Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“
Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
1.
Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht,
2.
Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und
3.
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.