§ 10 GFlFleischV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3989), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juni 2005 (BGBl. I S. 1797) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.