Anlage 1 GenRegV — (zu § 25)Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser Wiedergabe
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2274;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Genossenschaftsregister des AmtsgerichtsNummer der Firma: GnR
Nummer der Eintragung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkura
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Eintragung
b)
Bemerkungen
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Anmerkung:Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.