Anlage 1 GenRegV — (zu § 25)Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser Wiedergabe

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2274;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

 

Genossenschaftsregister des AmtsgerichtsNummer der Firma: GnR

  

Nummer der Eintragung

a)

Firma

b)

Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen

c)

Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft

a)

Allgemeine Vertretungsregelung

b)

Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkura

a)

Rechtsform und Satzung

b)

Sonstige Rechtsverhältnisse

a)

Tag der Eintragung

b)

Bemerkungen

1234567

       

       

       

       

       

       

       

       

 

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Anmerkung:Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.