Anlage 4 GEG — (zu § 22 Absatz 1)Primärenergiefaktoren
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1775)
NummerKategorieEnergieträgerPrimärenergiefaktoren
nicht erneuerbarer Anteil
1Fossile BrennstoffeHeizöl1,1
2Erdgas1,1
3Flüssiggas1,1
4Steinkohle1,1
5Braunkohle1,2
6Biogene BrennstoffeBiogas1,1
7Bioöl1,1
8Holz0,2
9Stromnetzbezogen1,8
10gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft)0,0
11Verdrängungsstrommix für KWK2,8
12Wärme, KälteErdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme0,0
13Erdkälte, Umgebungskälte0,0
14Abwärme0,0
15Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenahnach Verfahren B gemäß
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.2.5 oder
DIN V 18599-9: 2018-09
Abschnitt 5.3.5.1
16Siedlungsabfälle0,0
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.