Anlage 4 GEG — (zu § 22 Absatz 1)Primärenergiefaktoren

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1775)

NummerKategorieEnergieträgerPrimärenergiefaktoren

nicht erneuerbarer Anteil

1Fossile BrennstoffeHeizöl1,1

2Erdgas1,1

3Flüssiggas1,1

4Steinkohle1,1

5Braunkohle1,2

6Biogene BrennstoffeBiogas1,1

7Bioöl1,1

8Holz0,2

9Stromnetzbezogen1,8

10gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft)0,0

11Verdrängungsstrommix für KWK2,8

12Wärme, KälteErdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme0,0

13Erdkälte, Umgebungskälte0,0

14Abwärme0,0

15Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenahnach Verfahren B gemäß

DIN V 18599-9: 2018-09

Abschnitt 5.2.5 oder

DIN V 18599-9: 2018-09

Abschnitt 5.3.5.1

16Siedlungsabfälle0,0

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.