Inhaltsübersicht GefStoffV

Abschnitt 1Zielsetzung, Anwendungsbereich

und Begriffsbestimmungen

§  1Zielsetzung und Anwendungsbereich

§  2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2Gefahrstoffinformation

§  3(weggefallen)

§  4Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

§  5Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten

§  5aBesondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen AnlagenAbschnitt 3Gefährdungsbeurteilung

und Grundpflichten

§  6Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§  7GrundpflichtenAbschnitt 4Schutzmaßnahmen

§  8Allgemeine Schutzmaßnahmen

§  9Zusätzliche Schutzmaßnahmen

§ 10Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B

§ 10aBesondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B

§ 11Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest

§ 11aAnforderungen an Tätigkeiten mit Asbest

§ 12Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

§ 13Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15Zusammenarbeit verschiedener FirmenAbschnitt 4aAnforderungen an die Verwendung von

Biozid-Produkten einschließlich der Begasung

sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln

§ 15aVerwendungsbeschränkungen

§ 15bAllgemeine Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten

§ 15cBesondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte

§ 15dBesondere Anforderungen bei Begasungen

§ 15eErgänzende Dokumentationspflichten

§ 15fAnforderungen an den Umgang mit Transporteinheiten

§ 15gBesondere Anforderungen an Begasungen auf Schiffen

§ 15hAusnahmen von Abschnitt 4aAbschnitt 5Verbote und Beschränkungen

§ 16Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen

§ 17Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006Abschnitt 6Vollzugsregelungen und

Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 18Unterrichtung der Behörde

§ 19Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 19aAnerkennung ausländischer Qualifikationen

§ 20Ausschuss für GefahrstoffeAbschnitt 7Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 21Chemikaliengesetz – Anzeigen

§ 22Chemikaliengesetz – Tätigkeiten

§ 23(weggefallen)

§ 24Chemikaliengesetz – Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen

§ 25ÜbergangsvorschriftAnhang I

(zu § 8 Absatz 8, § 11a Absatz 1 bis 6, § 12 Absatz 1 und 4, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2)Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Nummer 1Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 2Partikelförmige Gefahrstoffe

Nummer 3Asbest

Nummer 4Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln

Nummer 5AmmoniumnitratAnhang II

(zu § 10 Absatz 1, § 16 Absatz 2)Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe,

Gemische und Erzeugnisse

Nummer 1(weggefallen)

Nummer 22-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Nitrobiphenyl

Nummer 3(weggefallen)

Nummer 4Kühlschmierstoffe und Korrosionsschutzmittel

Nummer 5Biopersistente Fasern

Nummer 6Besonders gefährliche krebserzeugende Stoffe

Anhang III

(zu § 12 Absatz 4)Spezielle Anforderungen

an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden

Nummer 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Nummer 2Tätigkeiten mit organischen Peroxiden

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.