§ 15 GebrMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebäudereinigermeisterverordnung vom 12. Februar 1988 (BGBl. I S. 151), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.