Eingangsformel GDtWahlVDVtrÄndVtr

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Deutsche Demokratische Republik

unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung,

nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken,

sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.