Anlage 1 GBZugV — (zu § 10 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 3124 - 3125)

Die Anlage enthält die Muster für die Erlaubnis und deren Ausfertigungen. Diese sind in DIN-A4-Format auf 100 Gramm schwerem Papier, gelbem Papier (Farbton HKS 2 N 55 %) zu erteilen. Drucktechnische und datenverarbeitungstechnische Abweichungen sind zulässig.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.