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GastStG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Teil 2 · Internationale Organisationen
  6. Kapitel 1 · Allgemeine Bestimmungen
  7. § 3 Internationale Organisationen
  8. § 4 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
  9. § 5 Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
  10. Kapitel 2 · Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
  11. § 6 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
  12. § 7 Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
  13. § 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
  14. § 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
  15. § 10 Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
  16. § 11 Befreiung von direkten Steuern
  17. § 12 Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
  18. § 13 Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
  19. § 14 Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
  20. § 15 Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
  21. § 16 Einreise, Aufenthaltstitel
  22. § 17 Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
  23. § 18 Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
  24. § 19 Soziale Sicherheit
  25. § 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
  26. § 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
Gaststaatgesetz

Inhaltsübersicht GastStG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
GastStG
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§ 1
Anwendungsbereich

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.