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Startseite › Gesetze › GastG › § 35
GastG
  1. § 1 Gaststättengewerbe
  2. § 2 Erlaubnis
  3. § 3 Inhalt der Erlaubnis
  4. § 4 Versagungsgründe
  5. § 5 Auflagen
  6. § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke
  7. § 7 Nebenleistungen
  8. § 8 Erlöschen der Erlaubnis
  9. § 9 Stellvertretungserlaubnis
  10. § 10 Weiterführung des Gewerbes
  11. § 11 Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis
  12. § 12 Gestattung
  13. § 13 (weggefallen)
  14. § 14 Straußwirtschaften
  15. § 15 Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis
  16. (XXXX) §§ 16 und 17 (weggefallen)
  17. § 18 Sperrzeit
  18. § 19 Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke
  19. § 20 Allgemeine Verbote
  20. § 21 Beschäftigte Personen
  21. § 22 Auskunft und Nachschau
  22. § 23 Vereine und Gesellschaften
  23. § 24 Realgewerbeberechtigung
  24. § 25 Anwendungsbereich
  25. § 26 Sonderregelung
  26. § 27 (weggefallen)
  27. § 28 Ordnungswidrigkeiten
  28. § 29 (weggefallen)
  29. § 30 Zuständigkeit und Verfahren
  30. § 31 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
  31. § 32 Erprobungsklausel
  32. § 33 (Änderung anderer Vorschriften)
  33. § 34 Übergangsvorschriften
  34. § 35 (weggefallen)
  35. § 36 (Änderung anderer Vorschriften)
  36. § 37 (weggefallen)
  37. § 38 (Inkrafttreten)
Gaststättengesetz

§ 35 GastG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 34
Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
GastG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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