(XXXX) GAPKondG§27Abs4S2Bek
Nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996; 2022 I S. 2262), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 356) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierdurch bekannt, dass die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung der Änderung des am 21. November 2022 genehmigten, durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu finanzierenden Strategieplans für Deutschland am 22. Oktober 2024 bekanntgegeben hat.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.