§ 1 GAPInVeKoSV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung dient der Durchführung

1.

der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115

2.

der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,

3.

des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,

4.

des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für

a)

die Einkommensgrundstützung,

b)

die Umverteilungseinkommensstützung,

c)

die Junglandwirte-Einkommensstützung,

d)

alle Öko-Regelungen,

e)

alle gekoppelten Einkommensstützungen,

5.

des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.