(XXXX) §§ 1 bis 3, 5 bis 13, 15 bis 44, 45 bis 69 GüKVO — (weggefallen)
Diese Vorschrift enthält keinen Text.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.