Art 4 10. ÄndVGüKG — In- und Außerkrafttreten, Erlass der neuen Prüfungsordnung

(1) Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.

(2)

(3) Die Industrie- und Handelskammern erlassen bis zum 31. Dezember 2000 die in Artikel 1 § 4 Abs.7 dieser Verordnung genannte Prüfungsordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.