§ 1 FWiStatV

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.