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Startseite › Gesetze › FStrG › § 27
FStrG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 16a Vorarbeiten
  2. § 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
  3. § 17a Anhörungsverfahren
  4. § 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
  5. § 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
  6. § 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
  7. § 17e Rechtsbehelfe
  8. § 17f Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls
  9. § 17g Veröffentlichung im Internet
  10. § 17h Projektmanager
  11. § 17i Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  12. § 17j Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  13. § 17k Berichterstattung an die Europäische Kommission
  14. (XXXX) §§ 18 bis 18e (weggefallen)
  15. § 18f Vorzeitige Besitzeinweisung
  16. § 19 Enteignung
  17. § 19a Entschädigungsverfahren
  18. § 20 Straßenaufsicht
  19. § 21 Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten
  20. § 22 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  21. § 23 Ordnungswidrigkeiten
  22. § 23a Gebühren, Verordnungsermächtigung
  23. § 24 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  24. § 25 (Aufhebung von Vorschriften)
  25. § 26 (weggefallen)
  26. § 27 (Inkrafttreten)
  27. Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1)
  28. Anlage 2 (zu § 17i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Bundesfernstraßengesetz

§ 27 FStrG — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 26
(weggefallen)
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FStrG
Nächste Vorschrift →
Anlage 1
(zu § 17e Absatz 1)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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