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Startseite › Gesetze › FStrG › § 27
FStrG
  1. § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
  2. § 2 Widmung, Umstufung, Einziehung
  3. § 3 Straßenbaulast
  4. § 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
  5. § 4 Sicherheitsvorschriften
  6. § 5 Träger der Straßenbaulast
  7. § 5a Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast
  8. § 5b Finanzhilfen für Radschnellwege in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  9. § 6 Eigentum und andere Rechte
  10. § 7 Gemeingebrauch
  11. § 7a Vergütung von Mehrkosten
  12. § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
  13. § 8a Straßenanlieger
  14. § 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
  15. § 9a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
  16. § 10 Schutzwaldungen
  17. § 11 Schutzmaßnahmen
  18. § 12 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
  19. § 12a Kreuzungen mit Gewässern
  20. § 13 Unterhaltung der Straßenkreuzungen
  21. § 13a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern
  22. § 13b Ermächtigung zu Rechtsverordnungen
  23. § 14 Umleitungen
  24. § 15 Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen
  25. § 16 Planungen
  26. § 16a Vorarbeiten
  27. § 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung
  28. § 17a Anhörungsverfahren
  29. § 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
  30. § 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
  31. § 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
  32. § 17e Rechtsbehelfe
  33. § 17f Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls
  34. § 17g Veröffentlichung im Internet
  35. § 17h Projektmanager
  36. § 17i Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  37. § 17j Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  38. § 17k Berichterstattung an die Europäische Kommission
  39. (XXXX) §§ 18 bis 18e (weggefallen)
  40. § 18f Vorzeitige Besitzeinweisung
  41. § 19 Enteignung
  42. § 19a Entschädigungsverfahren
  43. § 20 Straßenaufsicht
  44. § 21 Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten
  45. § 22 Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  46. § 23 Ordnungswidrigkeiten
  47. § 23a Gebühren, Verordnungsermächtigung
  48. § 24 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  49. § 25 (Aufhebung von Vorschriften)
  50. § 26 (weggefallen)
  51. § 27 (Inkrafttreten)
  52. Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1)
  53. Anlage 2 (zu § 17i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Bundesfernstraßengesetz

§ 27 FStrG — (Inkrafttreten)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 26
(weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
FStrG
Nächste Vorschrift →
Anlage 1
(zu § 17e Absatz 1)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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