Anhang EV FSStrKV — Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1106)

Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1. und 2. ...

3.

Flugsicherungs-Streckengebührenverordnung vom 14. April 1984 (BGBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. September 1986 (BGBl. I S. 1524)

und

4.

...

jeweils mit folgender Maßgabe:

Bei den unter Nummern 3 und 4 genannten Rechtsvorschriften sind Flüge militärischer Luftfahrzeuge der Warschauer Vertragsstaaten denen der NATO-Mitgliedstaaten gebührenrechtlich gleichgestellt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.