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Startseite › Gesetze › FPfZG › § 16
FPfZG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Ziel des Gesetzes
  2. § 2 Familienpflegezeit
  3. § 2a Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
  4. § 2b Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  5. § 3 Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
  6. § 4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
  7. § 5 Ende der Förderfähigkeit
  8. § 6 Rückzahlung des Darlehens
  9. § 7 Härtefallregelung
  10. § 8 Antrag auf Förderung
  11. § 9 Darlehensbescheid und Zahlweise
  12. § 10 Antrag und Nachweis in weiteren Fällen
  13. § 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  14. § 12 Bußgeldvorschriften
  15. § 13 Aufbringung der Mittel
  16. § 14 Beirat
  17. § 15 Übergangsvorschrift
  18. § 16 (weggefallen)
Gesetz über die Familienpflegezeit

§ 16 FPfZG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 15
Übergangsvorschrift
Inhaltsverzeichnis
FPfZG

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.