Anlage 1 FPersV — (zu § 1 Abs. 6)

+++ Wegen nicht darstellbarer Textteile Anlage nicht aufgenommen +++

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1893

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.