§ 1 ForUmV — Grunddaten

Nachstehende Grunddaten zur Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen werden nach Maßgabe dieser Verordnung erhoben:

1.

Kronenzustand,

2.

Baumwachstum,

3.

Nadel- und Blattanalysen,

4.

Bodenvegetation,

5.

atmosphärische Stoffeinträge,

6.

Streufall,

7.

Bodenwasser nach Menge und Zusammensetzung,

8.

Bodenzustand,

9.

meteorologische Parameter,

10.

Phänologie,

11.

Luftqualität.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.