§ 1 ForUmV — Grunddaten
Nachstehende Grunddaten zur Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen werden nach Maßgabe dieser Verordnung erhoben:
1.
Kronenzustand,
2.
Baumwachstum,
3.
Nadel- und Blattanalysen,
4.
Bodenvegetation,
5.
atmosphärische Stoffeinträge,
6.
Streufall,
7.
Bodenwasser nach Menge und Zusammensetzung,
8.
Bodenzustand,
9.
meteorologische Parameter,
10.
Phänologie,
11.
Luftqualität.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.