Eingangsformel FMStFV

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3a Abs. 5 Satz 1, des § 4 Abs. 4 Satz 1, des § 6 Abs. 4, des § 7 Abs. 3, des § 8 Abs. 2 und des § 10 Abs. 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) verordnet die Bundesregierung:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.