§ 9b WStBG — GmbH & Co. KG und KG
Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.