Inhaltsübersicht FlUUG

Erster Abschnitt 

 Anwendungsbereich 

Anwendungsbereich des Gesetzes§ 1

Begriffsbestimmungen§ 2

Zweck und Gegenstand der Untersuchung§ 3

 

Zweiter Abschnitt 

 Organisation 

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung§ 4

Zusammenarbeit mit anderen Staaten§ 5

Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation§ 6

Unterrichtung anderer Behörden§ 7

 

Dritter Abschnitt 

 Untersuchung 

Untersuchungsstatus§ 8

Untersuchungsverfahren§ 9

Einleitung der Untersuchung§ 10

Untersuchungsbefugnisse§ 11

Unfallstelle§ 12

Freigabe der Unfallstelle§ 13

Teilnehmer am Untersuchungsverfahren§ 14

Besorgnis der Befangenheit§ 15

Nachweismittel§ 16

 

Vierter Abschnitt 

 Berichte und ihre Bekanntgabe 

Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts§ 17

Untersuchungsbericht§ 18

Sicherheitsempfehlungen§ 19

Ausländische Untersuchungsberichte§ 20

Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht§ 21

Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens§ 22

 

Fünfter Abschnitt 

 Untersuchungskammer 

Zuständigkeit§ 23

 

Sechster Abschnitt 

 Allgemeine Vorschriften 

Kostentragung§ 24

Verarbeitung von Daten§ 25

Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 26

Aufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 27

Flugsicherheitsarbeit§ 28

Beteiligung am Such- und Rettungsdienst§ 29

Bußgeldvorschriften§ 30

 

Anhang 

 Beispiele für schwere Störungen 

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.