Anlage 2 FluLärmJeverV — (zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Juli 1998)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 1987 - 1988)
Verkleinerung der Kartendarstellung
1 : 50.000
Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Jever
- Zweite Änderung -
(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
Zeichenerklärung
...Begrenzungslinie der Schutzzone
...Begrenzungslinie mit Verstärkung
durch Rasterband
...Nummer eines Kurvenpunktes
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit3 Grad breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzungder zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000.
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50.000L 2512 (1994),
L 2514 (1995)Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers:
Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen B5-696/95
Kartographische Bearbeitung:
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1998
... (nicht darstellbare Topographische Karte)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.