Anlage 2 FluLärmJeverV — (zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Juli 1998)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 1987 - 1988)

 Verkleinerung der Kartendarstellung

 1 : 50.000

 

 Lärmschutzbereich

für den militärischen Flugplatz Jever

 

 - Zweite Änderung -

 

 (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)

 

 Zeichenerklärung

 

...Begrenzungslinie der Schutzzone

...Begrenzungslinie mit Verstärkung

durch Rasterband

...Nummer eines Kurvenpunktes

Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit3 Grad breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzungder zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000.

 

Kartengrundlage:

Topographische Karte 1 : 50.000L 2512 (1994),

L 2514 (1995)Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers:

Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen B5-696/95

 

Kartographische Bearbeitung:

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1998

 

... (nicht darstellbare Topographische Karte)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.