§ 4 FluLärmAhlhV

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die Karten im Maßstab 1:5.000 werden beim Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 2900 Oldenburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.