Inhaltsübersicht FloristAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7Inhalt des Teiles 1

§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9Inhalt des Teiles 2

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereich „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“

§ 12Prüfungsbereich „Angewandte Technologie“

§ 13Prüfungsbereich „Warenwirtschaft“

§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3Schlussvorschrift

§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.